Fachbereich Geschichtlich – Soziale – Weltkunde
Stand: August 2017
Infos zum Fachbereich GSW
Hier gibt es die wichtigsten Informationen über den Fachbereich GSW
Fachbereichsleitung: Stephanie Reißner-Pannwitz
1. Unterrichtsorganisation
Mit Beschluss der Fachbereichskonferenz vom 08.05.2012 gilt folgende Regelung:
Seit Schuljahr 2012/13 werden die GSW-Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik im HS- und RS-Zweig ab Klasse 7 epochal unterrichtet.
1.1. Stundentafel
Fach-bereich GSW |
HS 5 |
RS 5 |
GY 5 |
HS 6 |
RS 6 |
GY 6 |
HS 7 |
RS 7 |
GY 7 |
HS 8 |
RS 8 |
GY 8 |
HS 9 |
RS 9 |
GY 9 |
HS 10 |
RS 10 |
GY 10 |
Geschichte |
1 |
1 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1! |
1 |
1 |
2 |
Erdkunde |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
2 |
1 |
1 |
1! |
Politik(-Wi) |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
1 |
1 |
2 |
1 |
1 |
2 |
1 |
1 |
2 |
Wie bereits oben erwähnt werden die GSW-Fächer am HS- und RS-Zweig ab Klasse 7 epochal unterrichtet, d.h. zweistündig pro Halbjahr.
2. Grundsätzliches über Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung
Verhältnis von mündlichen und schriftlichen Leistungen in der Sek. I
- 60-65% mündliche Leistungen
- 35-40% schriftliche Leistungen
In der Sek. II ist das Verhältnis 50% zu 50%.
2.1. Schriftliche Lernkontrollen
Mit Beschluss der Fachbereichskonferenz vom 08.12.2015 gilt folgende Neuregelung:
Bewertungsraster: 100 - 92% = 1 (NEU!!) 91 – 80% = 2 79 – 65% = 3 64 – 50% = 4 49 – 25% = 5 24 – 0% = 6
Schriftliche Lernkontrollen sind grundsätzlich kompetenzorientiert zu formulieren. Listen mit den Operatoren sind in allen Schulbüchern vorhanden.
Es muss mindestens eine Lernkontrolle pro Halbjahr bei ganzjährig erteiltem Fachunterricht geschrieben werden.
Mit Beschluss der Fachbereichskonferenz vom 28.02.2017 gilt folgende Regelung:
Ab Schuljahr 2016/17, 2. Halbjahr wird in epochal unterrichteten Fächern (HS und RS-Zweig ab Klasse 7, teilweise am GY-Zweig und WP-Unterricht) eine verbindliche benotete schriftliche Lernkontrolle geschrieben. Diese kann nicht durch ein Referat o.Ä. ersetzt werden.
Die Verteilung der mündlichen und schriftlichen Leistungen sieht dann folgendermaßen aus:
- mündl. Leistungen: 65%
- schriftl. Leistungen: 35%
2.2. Genehmigung von Arbeiten
Eine Klassenarbeit, bei der die Ergebnisse 30% und mehr nicht ausreichend waren, muss entweder genehmigt oder wiederholt werden.
2.3. Mündliche Leistungen
Entsprechend dem Verhältnis der mündlichen zur schriftlichen Leistung müssen im Unterricht die mündlichen Lernkontrollen erfolgen.
Hier einige Beispiele für mündliche Mitarbeit: ACHTUNG!
- Fachspezifische mündliche Beiträge Die Schülermappe darf nicht mehr
- Referate
- Schriftliche Hausarbeiten als 5 – 10% der mündliche Zensur
- Mitarbeit bei Arbeitsaufträgen
- Protokoll/ Stundenprotokoll gewertet werden!
- Mitarbeit in der Gruppe
- Durchführung von Rollen- und Planspielen
- Befragungen durchführen
- Diskussionen leiten usw.
3. Wahlpflichtunterricht
In den Klassenstufen 6-10 finden am HS- und RS-Zweig auch Wahlpflichtkurse zu einzelnen GSW-Fächern statt. Die schriftliche Arbeiten werden in einer zentralen Test-Woche geschrieben: Im 1. Halbjahr ist sie vom __________________ !
4. Die Kleine Forscherfrage
Ab Schuljahr 2013/14 wird das Projekt der Kleinen Forscherfrage im 9. Jahrgang aller Schulzweige durchgeführt.
Mit Beschluss der FBK am 20.09.2016 gibt es mit dem Medienpass II zum Thema Informationskompetenz einen weiteren verbindlichen Baustein zur Vorbereitung der Kleinen Forscherfrage. Der Medienpass II wir Im 1. Halbjahr durchgeführt und von der Fachlehrkraft betreut! Thematischer Schwerpunkt ist die „Europäische Union“.
5. Podiumsdiskussion
Mit Beschluss der FBK vom 04.03.2014 findet im Februar eine Podiumsdiskussion für den gesamten 10. Jahrgang statt. Die Vorbereitung übernehmen Schülerinnen und Schüler aus diesem Jahrgang. Für das Podium werden Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Parteienlandschaft eingeladen.