Geschäftsverteilungsplan
1.Schulleiter/in (N.N.)
2.Stellvertretender Schulleiter (Jens Wieckhorst)
3.DidaktischerLeiter (Sebastian Gutheil)
4.Schulzweigleiter/Innen
a)Hauptschulzweigleiter* (Nina Schudnagis)
b)Realschulzweigleiter* (Christian Bruckbauer)
c) Gymnasialzweigleiter* (Christian Hildebrandt)
5.Oberstufenkoordinatorin* (Britta Sammann)
6.Koordinator für besondere Aufgaben (Tobias Baldy)
7.Fachbereichsleiter/Innen
1. Schulleiter/in : N.N.
Grundlage für die Tätigkeit der Schulleiterin ist der §43 des NdsSchG
§ 43
Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters
(1) Jede Schule hat eine Schulleiterin oder einen Schulleiter, die oder der die Gesamtverantwortung für die Schule und deren Qualitäts- sicherung und Qualitätsentwicklung trägt.
(2) Die Schulleiterin ist Vorgesetzte und der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht und trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung. Sie oder er sorgt für die Einhaltung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in allen Angelegenheiten, in denen nicht eine Konferenz oder der Schulvorstand zuständig ist. Sie oder er trifft die notwendigen Maßnahmen in Eilfällen, in denen die vorherige Entscheidung der zuständigen Konferenz, des Schulvorstandes oder des zuständigen Ausschusses nicht eingeholt werden kann, und unterrichtet hiervon die Konferenz , den Schulvorstand oder den Ausschuss unverzüglich.
(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte; sie oder er hat dabei insbesondere
1. die Schule nach außen zu vertreten,
2. den Vorsitz in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand zu führen,
3. jährlich einen Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel zu erstellen, die Budgets ( § 32 Abs. 4 und § 111 Abs.1) zu bewirtschaften und über die Verwendung der Hausmittel gegenüber dem Schulvorstand Rechnung zu legen sowie
4. jährlich einen Plan über den Personaleinsatz zu erstellen.
Für die konkrete Arbeit an der Fritz-Reuter-Schule gilt :
* Wahrnehmung der Außenvertretung , insbesondere in den Bereichen:
- Presse und Sponsoring
- Schulträger
- Politische Gremien
* Vorsitz in der erweiterten Schulleitung
* Mitarbeiter-Gespräche
* Baulicher Entwicklungsplan
* Raumnutzungskonzept
* Fortschreibung der Brandschutzverordnung
2. Stellvertretender Schulleiter: Jens Wieckhorst
Bei Abwesenheit der Schulleiterin oder nach Absprache übernimmt der Stellvertreter deren Verantwortungsbereiche.
Für die konkrete Arbeit an der Fritz-Reuter-Schule gilt:
* Erstellen des Stundenplanes und des Raumplanes mit Unterstützung durch die erweiterte Schulleitung und die Fachbereichsleiter und - leiterinnen
* Erstellung des Aufsichtsplanes
* Erstellung des täglichen Vertretungsplanes
* Erstellen langfristiger Vertretungspläne mit Unterstützung durch die erweiterte Schulleitung
* Erstellen von Statistiken
* Koordination von Zeugniskonferenzen
* Planung von Elternsprechtagen
* Bearbeiten von Reisekostenanträgen
* Verantwortlich für den Bereich “ Alarm”
(Erstellen der Alarmpläne, Durchführung und Dokumentation von
Alarmübungen, Veranlassung der regelmäßigen Überprüfung aller
Sicherheitseinrichtungen)
3. Didaktischer Leiter : Sebastian Gutheil
Der Didaktische Leiter ist zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der didaktischen und pädagogischen Konzeption der Schule. Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
* Leitung der pädagogisch- didaktischen Gremien der Schule
* Vorsitz bei den Sitzungen der Fachbereichsleiter und - leiterinnen
* Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung, insbesondere
schulzweigübergreifender Unterricht
* Durchführung von Informationsveranstaltungen in Absprache mit der Schulleiterin
* Vorbereitung und Durchführung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen und Information der Lehrkräfte über Angebote der regionalen und zentralen Lehrerfortbildung
* Koordination des schulinternen Hospitationsmodells
* Entwicklung und Umsetzung eines pädagogischen Konzeptes für den Ganztagsbetrieb
* Verantwortung für die Durchführung der Lehrmittelausleihe gemäß Erlass
In Zusammenarbeit mit der Gruppe der Fachbereichsleiter und - leiterinnen insbesondere:
* Entwicklung und Evaluation von Differenzierungsmodellen und Förderkonzepten
* Entwicklung und Evaluation von Grundsätzen zu Lernkontrollen und zurLeistungsbewertung
* Entwicklung und Evaluation des Methodencurriculums
* Koordinierung der fächerübergreifenden und ggf. der schulzweig-übergreifenden Unterrichtsarbeit
* Koordinierung der Arbeiten zur Schulbuch- und Lernmittelfrage
4. Schulzweigleiter
Die Schulzweigleiterin oder der Schulzweigleiter trägt die Verantwortung für die Arbeit im Schulzweig. Sie oder er übernimmt insbesondere die folgenden Arbeiten im Schulzweig:
* Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung:
- Erstellung eines schulzweigbezogenen Unterrichtseinsatzes
* Mitarbeit am Stunden-, Raum- , Aufsichts- und Vertretungsplan
* Planung und Leitung von Schulzweig-, Stufen- und Jahrgangskonferenzen
* Planung und Dokumentation von Versetzungs-, Abschluss und anderen Konferenzen in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrerinnen bzw. - lehrer des Schulzweiges
* Teilnahme an Klassenkonferenzen /Zeugniskonferenzen , Dokumentation und Umsetzung der Konferenzergebnisse
* Erarbeitung und Weiterentwicklung der Konzeption des Schulzweiges inZusammenarbeit mit dem Didaktischen Leiter
* Koordinierung von Ordnungsmaßnahmen und von Klassenkonferenzen, bei denen es um Ordnungsmaßnahmen geht
* Zusammensetzung “neuer“ Klassen
* Mitarbeit in den Netzwerken der Schulen der Region
* Zusammenarbeit mit den Eltern- und Schülervertretungen des Schulzweiges
* Schullaufbahnberatung
* Durchführung von Informationsveranstaltungen für den Schulzweig
* Kontrolle der Klassenbücher/Kurshefte und Veranlassung der Archivierung
* Koordination und Dokumentation der Abschlussprüfungen
* Genehmigung von Klassenarbeiten
* Genehmigung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen des Schulzweiges
* Beurlaubung von Schülern und Schülerinnen des Schulzweiges
Besondere Aufgaben der Schulzweigleiter und - leiterinnen:
Der Leiter des Hauptschulzweiges (Frau Schudnagis):
* Koordinierung der Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung
* Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Kursbuchs “ Berufsorientierung”
* Koordinierung und Dokumentation der Maßnahme “ Stärkung derHauptschule”
* Erstellen der Statistik, die die Schüler und Schülerinnen des Hauptschulzweiges betreffen, insbesondere die Schüler und Schülerinnenohne Abschluss
* Koordination und Dokumentation der zentralen Abschlussprüfungen
* Bearbeiten von Anträgen zur Schulzeitverlängerung
* Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Jugendamt
* Veranlassung der Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf
* Bearbeiten von Schulpflichtverletzungen
Der Leiter des Realschulzweiges (Herr Bruckbauer) :
* Beratung im Zusammenhang mit der Durchlässigkeitsverordnung
* Dokumentation der Schulzweigwechsel
* Mitarbeit bei der Erarbeitung eines Förderkonzeptes insbesondere im Bezug auf die Durchlässigkeitsverordnung und den Übergang in die Sek II.
* Erstellen von Statistiken, die die Schüler und Schülerinnen des Realschulzweigs betreffen
Der Leiter des Gymnasialzweiges (Herr Hildebrandt):
* Koordination der Organisation und rechtlichen Maßnahmen bei der Aufnahme von Schülern und Schülerinnen in die Sekundarstufe II und beim Abgang / der Entlassung
* Beratung der Erziehungsberechtigen und Schüler und Schülerinnen über dieSek II
* Organisation der Abiturprüfung, Mitarbeit in der Prüfungskommission
* Erstellen von Statistiken, die die Sek II und oder den Gymnasialzweig betreffen
5. Oberstufenkoordinatorin ( Britta Sammann)
* Beratung der Schüler und Schülerinnen und Erziehungsberechtigten vor und
beim Übergang in die Eingangsphase
* Planung und Durchführung von Info-Veranstaltungen für den Übergang von
der Sek. I zur Sek. II
* Mitarbeit bei der Aufnahme der Schüler und Schülerinnen in die Eingangsphase
* Zusammensetzung der Klassen in der Eingangsstufe
* Organisation des Unterrichts in den Jahrgangsstufen 10 und 11
* Beratung der Schüler und Schülerinnen der Sek II
* Pflege der Sek II-Datenbank, Schwerpunkt 10 und 11
* Mitwirkung in der Abiturprüfungskommission
* Mitarbeit an den grundsätzlichen Vorgaben für die Kursplanungen und das Abitur
6. Koordinator für besondere Aufgaben (Tobias Baldy)
* Vertretung des Vertretungsplaners in besonderen Fällen
- in Abwesenheit
- während Zeiten besonderer Belastung des Stellvertreters durch die
Erstellung der Stundenpläne und der Statistik
* Mitarbeit bei der Erstellung der Raumpläne
* Erstellen der Klausurenpläne, Organisation der Aufsichten und Räume
* Zusammenarbeit mit den Grundschulen und den BBSen
* Mitarbeit bei der Zusammensetzung der Klassen des 5. Jahrgangs
(Rücksprachen mit den Grundschulen, einschließlich der Schüler und
Schülerinnen mit Integrationsbedarf)
*Mitarbeit bei der Aufnahme der Schüler und Schülerinnen in die Eingangsphase
* Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Schulzweige
* Koordination, Weiterentwicklung und Evaluation eines Konzeptes für den
Übergang von Schülern und Schülerinnen aus RS10 in die E-Phase
*Koordination der Maßnahme “Berufliche Orientierung” in der Sek II in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich WT.
7. Fachbereichsleiter und - leiterinnen
Die Hauptaufgabe der Fachbereichsleiter und - leiterinnen besteht darin, die fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Fachunterrichts und seiner didaktischen Weiterentwicklung in den Jahrgängen 5 bis 12 zu gewährleisten.
Sie oder er übernimmt insbesondere die folgenden Aufgaben:
* Vorbereitung und Durchführung der Fach- und Fachbereichskonferenzen
* Entwicklung, Weiterentwicklung und Abstimmung von Fachlehrplänen für die Jahrgänge auf der Grundlage der Curricularen Vorgaben und der Vorgaben für die Abschlussprüfungen und das Zentralabitur
* Erarbeitung und Evaluation fachspezifischer Konzepte zur Differenzierung
* Bereitstellung fachspezifischer Förderkonzepte
* Erarbeiten und Evaluation von Grundsätzen für die fachspezifische Beschreibung der Lernentwicklung und für die Leistungsmessung
* Ggf. Koordinierung, Organisation und Dokumentation außerschulischer Unterrichtsvorhaben
* Sicherstellung der Unterrichtsqualität ( Siehe Vereinbarung vom September
2009)
* Auswertung der Arbeit mit den eingeführten Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien sowie Vorbereitung von Entscheidungen im Zusammenhang mit Schulbucheinführungen
* Verantwortung für die Erarbeitung, Bereitstellung, Inventarisierung und Archivierung von Unterrichtseinheiten des jeweiligen Fachbereiches
* Verantwortung für Konzeption, Einrichtung und Erhaltung fachspezifischer Fach- und Sammlungsräume, Lehr- und Lernmaterialien, Medien
* Aufstellen und Verwalten des Etats für den Fachbereich im Rahmen der Beschlüsse der Fach- bzw. Fachbereichskonferenz ( Führen eines Haushaltsbuches)
* Erarbeiten von Vorschlägen für den Einsatz von Fachlehrkräften nach
Beratung mit der Fachkonferenz
* Teilnahme an den Sitzungen der Fachbereichsleiter und - leiterinnen